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   OLG Koblenz, 29.04.1976 - 1 Ausschl 1/76   

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OLG Koblenz, 29.04.1976 - 1 Ausschl 1/76 (https://dejure.org/1976,10306)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.04.1976 - 1 Ausschl 1/76 (https://dejure.org/1976,10306)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. April 1976 - 1 Ausschl 1/76 (https://dejure.org/1976,10306)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1976, 863
 
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 21.03.1994 - 2 BvR 560/93

    Nachträglicher Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung trotz neuerlicher

    Zwar entnimmt die ganz überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur der Regelung von § 56 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB im Zusammenhang mit § 56 f Abs. 2 StGB , daß die Begehung einer Straftat in der Bewährungszeit nur dann den Widerruf der Strafaussetzung rechtfertigt, wenn sich im Zeitpunkt der Widerrufsentscheidung (vgl. dazu OLG Karlsruhe, MDR 1976, S. 863; OLG Celle, Strafverteidiger 1990, S. 117 ) unter Berücksichtigung aller dafür maßgeblichen Umstände wegen der neuen Tat ein Anlaß für eine Berichtigung der ursprünglich als positiv bewerteten Sozialprognose ergibt.

    Lassen diese Umstände trotz der neuen Tat eine künftig straffreie Führung des Verurteilten erwarten oder ergibt sich eine solchermaßen günstige Täterprognose jedenfalls unter Berücksichtigung der Anordnung und Erteilung von weiteren Maßnahmen nach § 56 f Abs. 2 StGB , so wird der Widerruf für unzulässig gehalten (vgl. Ruß in Leipziger Kommentar, 10. Aufl., § 56 f StGB Rdnr. 3; Dreher/Tröndle, StGB , 46. Aufl., § 56 f StGB Rdnr. 3 c; Lackner, StGB , 20. Aufl., § 56 f StGB Rdnr. 4; Horn in Systematischer Kommentar zum StGB , 16. Lieferung, 6. Aufl. (1992), § 56 f StGB Rdnr. 13; derselbe, JR 1981, S. 5 [6]; Klussmann in NJW 1973, S. 685 ff.; Frank in MDR 1982, S. 353 ff.; Boetticher in NStZ 1991, S. 1 f.; OLG Schleswig, Strafverteidiger 1982, S. 527; OLG Düsseldorf, Strafverteidiger 1983, S. 338 f.; OLG Frankfurt, Strafverteidiger 1990, S. 556; OLG Bremen, MDR 1974, S. 593; OLG Zweibrücken, MDR 1987, S. 864 ; OLG Karlsruhe, MDR 1976, S. 863; anderer Meinung OLG Koblenz VRS 48, 263 [264]; LG Saarbrücken, MDR 1989, S. 179, die die Gesichtspunkte der Sühne und des Schuldausgleichs bei der Widerrufsentscheidung als maßgebliche Kriterien ansehen).

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